Barrierefreiheit
Wir (LECTOR GmbH) als Webseitenbetreiber sind bemüht, die Webseite in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften: Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz (SBGG), Barrierefreie-Websites-Gesetz (BITV) und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Die Anforderungen zur Barrierefreiheit orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufen A und AA.
1. Webseite
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://wiederholung-b1.de/. Die Webseite dient als Informations- und Anlaufstelle für den Wiederholungs-Integrationskurs der LECTOR GmbH in Saarbrücken. Hier können sich Interessierte über die Inhalte und die Anmeldung zum Vorbereitungskurs auf die B1-Prüfung in Deutsch informieren.
Veröffentlichungsdatum der Webseite
Diese Webseite wurde am 20.01.2025 veröffentlicht.
Letzte Aktualisierung der Webseite
Diese Webseite wurde zuletzt am 27.06.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
2. Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns.
Verbraucherinformation nach Art. 246 EGBGB:
LECTOR GmbHBleichstraße 2766111 SaarbrückenE-Mail: info@lector.deTelefon: +49 681 9256503. Telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen
Wir verfügen über eine telefonische Hilfe-Hotline für Menschen mit Behinderungen und die Nutzer unterstützender Technologien. Diese können Sie unter folgender Telefonnummer erreichen: +49 681 925650.
4. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist teilweise barrierefrei. Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Alt-Texte bei Bildern: Nicht alle Bilder verfügen über alternative Texte (Alt-Texte). Dies betrifft insbesondere dekorative Bilder, die regelmäßig ausgetauscht werden. Die Pflege von Alt-Texten für alle Bilder wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Für Bilder ohne Alt-Texte stellen wir auf Anfrage gerne eine textbasierte Beschreibung zur Verfügung.
- Hintergrundbilder: Einige grafische Elemente und Kursillustrationen werden als Hintergrundbilder eingebunden und sind für Screenreader nicht auslesbar.
Evaluationsmethode Selbständige Evaluation gemäß des BITV-Tests (mehr Informationen auf https://www.bitvtest.de/bitv_test.html)
5. Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Webseite
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Webseite. Derzeit tun wir hierzu Folgendes: Wir unterziehen die von uns betreuten Webseiten einer regelmäßigen technischen Wartung und erreichen damit eine stetige Weiterentwicklung auch in den Punkten Struktur, Design, Content und Funktionalität, die dafür sorgt, weitere Schritte zur Erfüllung von Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erreichen.
6. Durchsetzung und Marktüberwachung
Für die Durchsetzung der Barrierefreiheit von Webseiten ist folgende Stelle zuständig:
Der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit BehinderungenLandtag des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 7
66119 SaarbrückenAnsprechpartner: Michael Schmaus
Telefon: +49 (0) 681-5002-545
E-Mail: m.schmaus@landtag-saar.de
Team-Mail: bbmb@landtag-saar.de
Website: www.landtag-saar.de
Für die Überwachung der Barrierefreiheit von Webseiten ist folgende Stelle zuständig:
Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarlandbeim Deutschen Institut für Menschenrechte
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention
Ansprechpartnerin: Freda Wagner
Telefon: 030 259 359 – 247
E-Mail: wagner@institut-fuer-menschenrechte.de
7. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 27.06.2025 überprüft.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit ist im Footer unserer Webseite verlinkt und somit auf jeder Seite leicht zugänglich.